Freies Gewerbe (Neue Selbständige):
Trainer/in in der Erwachsenenbildung, Mentaltrainerin
Der Diplom Mentaltrainer im Gewerberecht:
Die Arbeit als Mentaltrainer fällt in Österreich, gewerberrechtlich in den Bereich „Neuer Selbstständiger“. Dafür ist keine Gewerbeberechtigung und auch
keine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer erforderlich; allerdings eine Meldung bei der SVA (Sozialvers. der Gewerblichen Wirtschaft). Die Arbeit als Mentaltrainer kann sowohl in Gruppen, als
auch mit Einzelpersonen durchgeführt werden. Schwerpunkte der Mentaltrainerarbeit sind einerseits die Übermittlung von Wissensinhalten (Unterricht, Schulungen, Seminaren, Workshops, etc.). Wie
auch die Durchführung von Meditationen, Entspannungstechniken, Herbeiführung von Balance und energetischer Ausgeglichenheit. Das kann sowohl im Gruppenunterricht, wie auch im Einzelunterricht
erfolgen bzw. durchgeführt werden. Jedoch sind dabei nachfolgende Punkte zu beachten: Unter Ausschluss jeder an einem Befähigungsnachweis gebundene Tätigkeit und/oder unter Ausschluss jeder den
Ärzten, Gesundheitsberufen oder reglementierten Gewerben (Beispiel: Lebens- & Sozialberater) vorbehaltenen Tätigkeiten.
Email: info@happymind.at
happymind - Melanie Holzner
Mentaltrainerin
Stadlweg 4
5102 Anthering
Austria
Mit Jimdo kann sich jeder kostenlos und ohne Vorkenntnisse eine eigene Homepage gestalten. Design auswählen, Klick für Klick anpassen, Inhalte in Sekunden integrieren, fertig!
Jetzt unter de.jimdo.com für eine kostenlose Webseite anmelden und sofort loslegen.